Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Lieferung von bestellten Artikeln aus unserem Online Shop erfolgen in der Regel innert 3-5 Werktagen. Bei Zahlung mit Vorauskasse wird Ihre Bestellung ausgeliefert sobald wir von Ihnen den Zahlungsnachweis erhalten haben, oder die Zahlung bei uns eingetroffen ist. 

Zahlungsart "auf Rechnung" wird erst ab der 2. erfolgreich abgewickelten Bestellung freigeschalten. Futterexpress behält sich vor, auch weitere Bestellungen nur gegen Vorauskasse abzuwickeln.

1.Grundsätzliches

Der Futterexpress übernimmt Transportaufträge gemäss Ihrer jeweils gültigen, offiziellen Tarifliste und den folgenden Geschäftsbedingungen.

2. Auftragsbestellung und Annullierung

Die Aufträge werden telefonisch oder via Email bestellt. Eine Annullation oder Änderung hat schnellstmöglich telefonisch zu erfolgen. Kann Futterexpress den Kurier nicht rechtzeitig erreichen, so wird ein Teilbetrag des Auftrages verrechnet und als Leerfahrt in der Rechnung vermerkt.

3. Verpackung der Lieferung

Das Transportgut muss zur Beförderung geeignet verpackt und leserlich mit der Empfängeradresse beschriftet sein. Dies liegt ganz im Auftrag des Kunden. Besonders zerbrechliche Ware ist dementsprechend zu verpacken und zu kennzeichnen.

Auslieferung von Frischfleisch (Barf) übernimmt Futterexpress keine Haftung.

Futterexpress Transportiert auch Unverpackte Produkte, bei Beschädigungen übernimmt Futterexpress keine Haftung. Diese Verantwortung übernimmt der Kunde. 

4. Haftung

Futterexpress übernimmt bei Vorliegen der Voraussetzungen die Haftung gegenüber dem Auftraggeber für Schäden, die in dem Zeitraum zwischen Übernahme und Abgabe des Transportgutes verursacht werden. Die Haftung von Futterexpress und sämtlichen von Futterexpress zur Auftragsausführung beigezogenen Dritten wird, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen für

(a) Schäden infolge Nichtbeachtung von Ziff. 3.,

(b) Güterschäden, die vorbestanden haben und bei Übernahme seitens Futterexpress von            dieser ohne unverhältnismässigen Aufwand nicht überprüft werden konnten,

(c) elektrische und magnetische Schäden an Datenträgern jeder Art,

(d) Depotaufträge sowie

(e) Schäden irgendwelcher Art, insbesondere auch für Mangelfolgeschäden,

mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Verzugsschäden und Schäden aus unerlaubter Handlung.

5. Verrechnungsverbot

Seitens des Kunden ist die Verrechnung eines allfälligen Schadens mit der Auftragsvergütung von Futterexpress ausgeschlossen.

6. Beanstandungen

Beanstandungen, Haftungs- und Garantieansprüche müssen unverzüglich nach Erledigung des Auftrages oder spätestens bis 18.00 Uhr des nächsten Arbeitstages geltend gemacht werden, ansonsten der Auftrag als vertragsgemäss genehmigt gilt.

7. Rechnungsstellung

Der Kunde erhält monatlich oder je nach Wunsch eine detaillierte Abrechnung über sämtliche Kurierfahrten, die zu Lasten seines Kontos gehen.

8. Beanstandungen der Rechnung

Reklamationen, die die Monatsrechnung betreffen, sind spätestens innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum des Futterexpress-Buchhaltung unter der Direktnummer 076 610 43 02 oder via E-Mail info@futterexpress.ch mitzuteilen. Ansonsten gilt die Rechnung als vom Kunden genehmigt.

9. Zahlungspflicht

Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung sämtlicher ausstehender Rechnungen und ist zusätzlich zur Bezahlung sämtlicher weiterer Auslagen verpflichtet, die Futterexpress bei Inkasso fälliger Forderungen der Kurierfahrten entstanden sind. Die Rechnung ist bei Erhalt, spätestens jedoch innert der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen. Dabei ist der gesamte Rechnungsbetrag fristgerecht zu bezahlen. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert dieser Frist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat eine Mahngebühr zu entrichten. Der Rechnungsbetrag ist mit beiliegendem Einzahlungsschein zu begleichen.

10. Rechte von Futterexpress

Bei mehrmaligem Verzug der Begleichung der Rechnung behält sich Futterexpress das Recht vor, dem Kunden Kurierfahrten nur noch gegen Barzahlung auszuführen.

11. Rechte des Kunden

Der Kunde hat die Möglichkeit, Aufträge bis zu 1 Monat im Voraus aufzugeben. Auf Wunsch erhält der Kunde nach Abgabe der Lieferung ein Email oder eine SmS als Bestätigung. Diese Bestätigung ist einem Beleg gleichwertig. Bei Massensendungen steht es dem Kunden frei, eine Offerte bei Futterexpress einzuholen.

12. Verpflichtungen von Futterexpress

Die aufgetragenen Aufträge schnellstmöglich und mit der grösstmöglichen Sorgfalt auszuführen. Sofortige Benachrichtigung des Kunden bei Verzug oder auftretenden Problemen bei der Ausführung.

13. Verpflichtung des Kunden

Mit der Unterschrift anerkennt der Kunde, dass im gegebenen Fall die entsprechende Fahrt seiner Rechnung belastet wird. Die Unterschrift gilt auch als Empfangsbestätigung der Lieferung.

14. Tier Taxi

Das Tier Taxi ist nur gegen Voranmeldung buchbar  (3 Tage im Voraus)

(keine Notfalltransporte) Annullierung des Tier Taxis ist schnellst möglich zu erledigen

min. 24 Std  vor dem Termin. Ansonsten wird der Volle Rechnungsbetrag verrechnet.

AGB Shop

Art. 1 Geltungsbereich:

Futterexpress erbringt alle Lieferungen und Leistungen auf der Basis der nachstehenden AGB, in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Diese AGB und alle Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht.

 

Art. 2 Bestellung, Auftragserteilung

Futterexpress nimmt mündliche und schriftliche sowie elektkronische Bestellungen entgegen. Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Offerte, eine Auftragsbestätigung oder spätestens jedoch mit der Erfüllung oder einem Erfüllungsangebot und der Rechnungsstellung durch Futterexpress zustande. Alle von Futterexpress erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

 

Art. 3 Gefahrtragung und Lieferung

Futterexpress liefert – auch bei einer ausdrücklich zugestandenen Übernahme der Transportkosten – ausschliesslich auf Gefahr des Kunden. Mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder eine den Transport ausführende Person geht das Risiko auf den Kunden über. Auch im Falle des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des Verlustes der Ware, muss der Kunde den vollen Kaufpreis zahlen.

Der Abschluss einer Transportversicherung bleibt dem Kunden überlassen. Das Transportrisiko für das Eintreffen einer an Futterexpress retournierten Ware liegt ebenfalls beim Kunden. Futterexpress ist zu Teillieferungen berechtigt, die jeweils nach ihrer Ausführung abgerechnet werden können.

 

Art. 4 Lieferfristen

Futterexpress ist stets bemüht angegebene oder vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Wird eine verbindliche Lieferzusage um mehr als vier Wochen überschritten, so hat der Kunde Futterexpress eine Nachfrist von vier Wochen zu setzen, die mit der Bekanntgabe an Futterexpress beginnt. Falls dann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande kommt, kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall bestehen Schadenersatzansprüche des Kunden nur dann, wenn Futterexpress einen Schaden beim Kunden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat; weitergehende Ersatzansprüche des Kunden sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Macht der Kunde von seinen vorbezeichneten Rechten nicht unverzüglich Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Ansprüche aus der Nichteinhaltung von Lieferzusagen zu.

Ist ein Nichteinhalten der Lieferfrist auf höhere Gewalt (Unwetter, Krieg, Streik oder ähnliches) zurückzuführen, verändert sich die Lieferfrist angemessen, mindestens jedoch um die Dauer der die Verzögerung bedingenden Ereignisse.

 

Art. 5 Preise und Zahlung

Alle Preise und Preisangaben verstehen sich sofern nicht anders angegeben unverpackt, unversichert, unverzollt und ohne Mehrwertsteuer. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung (auch Offerte / Rechnung) nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsendbetrag netto (ohne Abzüge) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ist die Zahlung nach Zahlungsdatum nicht eingetroffen, ist Futterexpress berechtigt, eine Nachfrist von 20 Kalendertagen zu setzen. Trifft die Zahlung nach der gesetzten Frist nicht ein, ist Futterexpress berechtigt, nach der 2. Mahnung die Betreibung einzuleiten. Für die Mahnung stellt die Futterexpress CHF 20.- für Unkosten in Rechnung. Zahlt der Käufer bis zur gesetzten Nachfrist nicht, ist Futterexpress berechtigt, ab Ende der Nachfrist Verzugszinsen in Höhe des von Geschäftsbanken üblichen Kontokorrentzinses, mindestens aber 10% vom gesamten Rechnungsbetrag zu fordern.

Futterexpress behält sich vor, Vorauszahlungen zu verlangen.

 

 

Art 6 Warenrücksendungen/ Umtausch/Stornieren v. Aufträgen

Warenrücksendungen sind nur mit der ausdrücklichen, vorherigen Zustimmung durch Futterexpress zulässig. Im Falle der vereinbarten Warenrücknahme wird grundsätzlich eine Kostenpauschale erhoben. Warenrücksendungen, die „unfrei“ bei Futterexpress eintreffen, werden nicht angenommen. Im Falle der Falschbestellung durch den Kunden muss die Ware „frei Haus“ an Futterexpress zurückgesandt werden, das Transportrisiko trägt der Kunde.

Speziesware muss vom Kunden in jedem Fall übernommen werden.

Storniert der Käufer einen Auftrag, können die bisher aufgelaufenen Kosten sowie die eingegangenen Verpflichtungen verrechnet.

 

Art. 7 Anwendbares Recht

Diese AGB und alle Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht.